Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

Nicole Böldt – Umbruch-Pflege

für Unternehmer (§ 14 BGB)

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge
zwischen Nicole Böldt – Umbruch-Pflege (nachfolgend „Umbruch-Pflege“) und ihren
Kunden über die auf der Website angebotenen Leistungen und Produkte.

(2) Das Angebot von Umbruch-Pflege richtet sich ausschließlich an Unternehmer im

Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-
rechtliche Sondervermögen.

(3) Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist grundsätzlich
ausgeschlossen.

(4) Diese AGB gelten insbesondere für

• Beratungsleistungen,

• Hybridprogramme,

• Workshops,

• Webinare,

• Onlineprogramme,

• digitale Produkte,

• Printprodukte,

• die Nutzung des Mitgliederbereichs,

• die Nutzung der Community,

soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

(5) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Umbruch-
Pflege hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(6) Für einzelne Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen und Hybridprogramme,
können ergänzende individuelle Verträge geschlossen werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für solche Verträge, soweit dort
keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen wurden. Im Falle eines
Widerspruchs gehen die Bestimmungen des individuellen Vertrages den Regelungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Leistungen von Umbruch-Pflege

(1) Umbruch-Pflege bietet insbesondere Beratungsleistungen,
Organisationsentwicklung, Hybridprogramme, Workshops, Webinare, Onlineprogramme
sowie digitale und gedruckte Fachprodukte für Einrichtungen der Pflegebranche an.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus

• dem individuellen Angebot,

• dem jeweiligen Beratungsvertrag,

• der Leistungs- oder Produktbeschreibung,

• der Buchungs- oder Auftragsbestätigung,

• oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Die Leistungen von Umbruch-Pflege stellen Beratungs-, Qualifizierungs- und
Unterstützungsleistungen dar. Umbruch-Pflege schuldet die fachgerechte Erbringung
der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten
wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolges. Der Erfolg einer Beratung
oder Qualifizierungsmaßnahme hängt insbesondere von der Umsetzung der

vermittelten Inhalte und Maßnahmen durch den Kunden sowie weiteren Umständen
außerhalb des Einflussbereiches von Umbruch-Pflege ab.

(4) Umbruch-Pflege ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete
Mitarbeitende oder beauftragte Dritte erbringen zu lassen, sofern hierdurch keine
berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

(5) Umbruch-Pflege ist berechtigt, angebotene Leistungen, Inhalte und Produkte unter
Berücksichtigung ihrer fachlichen Weiterentwicklung angemessen anzupassen oder
weiterzuentwickeln, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt
wird.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Produkte auf der Website von Umbruch-Pflege
stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung
zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung.

(2) Der Vertragsschluss richtet sich nach der jeweiligen Art der angebotenen Leistung
oder des Produkts.

(3) Bei Beratungsleistungen, Workshops, Webinaren und vergleichbaren Leistungen
erfolgt der Vertragsschluss grundsätzlich durch

• die Anfrage oder Interessensbekundung des Kunden,

• die Übersendung eines individuellen Angebots durch Umbruch-Pflege,

• sowie die Annahme dieses Angebots durch den Kunden.

(4) Für Hybridprogramme wird grundsätzlich ein gesonderter Beratungsvertrag
geschlossen. Dieser regelt insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung sowie

weitere programmspezifische Vereinbarungen und geht diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im jeweiligen Regelungsbereich vor.

(5) Beim Erwerb digitaler Produkte oder Printprodukte über den Onlineshop erfolgt der
Vertragsschluss im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses nach Maßgabe der im
Shop dargestellten Bestellschritte.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Vertragsschlusses vollständige und

zutreffende Angaben zu machen. Änderungen vertragsrelevanter Daten sind Umbruch-
Pflege unverzüglich mitzuteilen.

(7) Umbruch-Pflege behält sich vor, Anfragen oder Bestellungen ohne Angabe von
Gründen abzulehnen, sofern dem keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten beziehungsweise im
Onlineshop angegebenen Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Rahmen des jeweiligen Bestell- oder
Angebotsprozesses mitgeteilt.

Je nach Leistung oder Produkt können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten
werden:

• Rechnung,

• Kartenzahlung,

• digitale Zahlungsdienste,

• weitere im Bestellprozess angebotene Zahlungsarten.

(4) Beratungsleistungen, Workshops und Webinare sind, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, vor Durchführung der jeweiligen Leistung zu bezahlen.

(5) Für Hybridprogramme gelten die im jeweiligen Beratungsvertrag vereinbarten
Zahlungsbedingungen. Diese können insbesondere eine Einmalzahlung oder eine
monatliche Zahlungsweise vorsehen.

(6) Digitale Produkte werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang
zum Download bereitgestellt.

(7) Printprodukte werden nach erfolgreichem Vertragsschluss und entsprechend den
jeweiligen Zahlungsbedingungen zur Produktion freigegeben.

(8) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt
werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Digitale Produkte

(1) Digitale Produkte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
sämtliche von Umbruch-Pflege angebotenen nicht körperlichen Inhalte, insbesondere
Excel-Dateien, Analysewerkzeuge, Vorlagen, Checklisten, PDF-Dokumente, ZIP-Dateien
sowie vergleichbare digitale Arbeitsmittel.

(2) Die Bereitstellung digitaler Produkte erfolgt grundsätzlich nach vollständigem
Zahlungseingang über den hierfür vorgesehenen Downloadbereich oder auf einem
anderen von Umbruch-Pflege bereitgestellten elektronischen Weg.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den
Download sowie die Nutzung der bereitgestellten Inhalte sicherzustellen.

(4) Digitale Produkte werden für die interne Nutzung innerhalb der lizenznehmenden
Einrichtung bereitgestellt. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich
nach § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch
auf Aktualisierungen, Erweiterungen oder zukünftige Versionen digitaler Produkte.

(6) Umbruch-Pflege ist berechtigt, digitale Produkte aus fachlichen oder gesetzlichen
Gründen weiterzuentwickeln oder anzupassen. Bereits erworbene Produkte bleiben
hiervon unberührt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(7) Mit der Bereitstellung des Downloads gilt die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich
der Bereitstellung des digitalen Produkts als erbracht.

§ 6 Printprodukte

(1) Printprodukte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche
gedruckten Fachpublikationen von Umbruch-Pflege, insbesondere Fachhefte,
Praxisleitfäden sowie vergleichbare Druckerzeugnisse.

(2) Der Vertrieb erfolgt über den Onlineshop von Umbruch-Pflege.

(3) Die Herstellung und der Versand der Printprodukte erfolgen im Print-on-Demand-
Verfahren durch den beauftragten Dienstleister Lulu Direct.

(4) Die Lieferzeit richtet sich nach den jeweiligen Produktions- und Versandzeiten des
beauftragten Dienstleisters.

Etwaige Angaben zu Lieferzeiten stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
unverbindliche Richtwerte dar.

(5) Sollte ein Printprodukt aus Gründen, die Umbruch-Pflege nicht zu vertreten hat,
vorübergehend nicht verfügbar sein oder sich die Herstellung verzögern, wird der Kunde
hierüber informiert.

(6) Beanstandungen hinsichtlich Transportschäden oder offensichtlicher Mängel sollten
vom Kunden unverzüglich nach Erhalt des Printprodukts angezeigt werden, um eine
zeitnahe Prüfung und Bearbeitung zu ermöglichen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben
hiervon unberührt.

(7) Für den Inhalt der Fachpublikationen gelten ergänzend die Regelungen zum
Urheberrecht sowie zu den Nutzungsrechten nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

§ 7 Workshops, Webinare und Onlineprogramme

(1) Workshops, Webinare und Onlineprogramme dienen der fachlichen Qualifizierung
und Wissensvermittlung im Bereich der Pflege sowie angrenzender Themengebiete.

(2) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über eine Anfrage des Kunden sowie ein
individuelles Angebot von Umbruch-Pflege.

(3) Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Rechnung sowie weitere
Informationen zum Ablauf der jeweiligen Veranstaltung.

(4) Zugangsdaten zu digitalen Veranstaltungen werden grundsätzlich erst nach Vorliegen
der vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen bereitgestellt.

(5) Umbruch-Pflege behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben oder
Veranstaltungen in begründeten Ausnahmefällen abzusagen. Bereits geleistete
Zahlungen für nicht durchgeführte Veranstaltungen werden in diesem Fall erstattet,
sofern keine Ersatzveranstaltung angeboten und vom Kunden angenommen wird.

(6) Die Teilnehmer sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht
an Dritte weiterzugeben.

(7) Aufzeichnungen, Bildschirmaufnahmen, Fotografien oder sonstige Vervielfältigungen
von Workshops, Webinaren oder Onlineprogrammen sind ohne vorherige ausdrückliche
Zustimmung von Umbruch-Pflege unzulässig.

(8) Soweit im Rahmen eines Workshops oder Webinars Unterlagen zur Verfügung
gestellt werden, gelten hierfür die Regelungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zum Urheberrecht und zu den eingeräumten Nutzungsrechten.

§ 8 Beratungsleistungen und Hybridprogramme

(1) Beratungsleistungen von Umbruch-Pflege erfolgen auf Grundlage eines individuellen
Angebots oder eines gesonderten Beratungsvertrages.

(2) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
dem Beratungsvertrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Hybridprogramme verbinden persönliche Beratungsleistungen mit digitalen Lern-
und Arbeitsmaterialien sowie weiteren programmbegleitenden Leistungen.

Je nach Programm können hierzu insbesondere gehören:

• Onlineprogramme,

• Workshops,

• Webinare,

• digitale Arbeitsmittel,

• Fachpublikationen,

• geschützte Programmgruppen,

• individuelle Beratung,

• weitere programmspezifische Leistungen.

(4) Für Hybridprogramme und sonstige individuelle Beratungsleistungen gelten
ergänzend die jeweiligen Beratungsverträge.

Diese regeln insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung, Zahlungsweise sowie
weitere programmspezifische Vereinbarungen.

Soweit der Beratungsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten ergänzend
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich einer einvernehmlichen
Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

(6) Soweit Beratungsleistungen aufgrund von Umständen aus dem
Verantwortungsbereich des Kunden nicht oder nur teilweise durchgeführt werden
können, bleibt der Vergütungsanspruch von Umbruch-Pflege unberührt, sofern
Umbruch-Pflege die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und die Durchführung
nicht zu vertreten ist.

(7) Umbruch-Pflege ist berechtigt, Beratungsleistungen nach vorheriger Abstimmung in
Präsenz oder unter Nutzung geeigneter digitaler Kommunikationsmittel durchzuführen.

§ 9 Mitgliederbereich und Community

(1) Für einzelne Leistungen stellt Umbruch-Pflege einen geschützten Mitgliederbereich
sowie eine Community zur Verfügung.

(2) Die Nutzung des Mitgliederbereichs setzt eine Registrierung voraus.

(3) Mitglieder erhalten entsprechend ihrer jeweiligen Berechtigungen Zugang zu den für
sie freigeschalteten Bereichen.

(4) Mitglieder, die an kostenpflichtigen Programmen teilnehmen, erhalten zusätzlich
Zugriff auf geschützte Programmgruppen.

Der Zugang besteht grundsätzlich für die Dauer der jeweiligen Programmlaufzeit, sofern
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Mitglieder sind verpflichtet,

• ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,

• keine unberechtigten Dritten auf ihren Benutzerzugang zugreifen zu lassen,

• die Community ausschließlich im Rahmen der geltenden Nutzungsbedingungen zu
verwenden.

(6) Mitglieder können – soweit technisch vorgesehen – Beiträge veröffentlichen,
Kommentare verfassen, Direktnachrichten versenden sowie Bilder, Videos und
Dokumente hochladen.

(7) Für sämtliche durch Mitglieder veröffentlichten Inhalte ist ausschließlich das
jeweilige Mitglied verantwortlich.

Mitglieder gewährleisten, dass durch ihre Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden
und keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht werden.

(8) Umbruch-Pflege ist berechtigt, Inhalte zu entfernen oder Zugriffsrechte
einzuschränken, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften, Rechte Dritter oder die Nutzungsbedingungen bestehen.

(9) Ein Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einzelner Community-Inhalte besteht
nicht.

(10) Ergänzende Regelungen zur Nutzung des Mitgliederbereichs und der Community
ergeben sich aus den gesonderten Nutzungsbedingungen.

§ 10 Nutzungsrechte und Lizenzmodell

(1) Sämtliche von Umbruch-Pflege bereitgestellten Arbeitsmittel, Fachpublikationen,
digitalen Produkte, Schulungsunterlagen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich
geschützt.

(2) Mit dem Erwerb eines Produkts oder der Teilnahme an einer Leistung erhält der
Kunde ausschließlich das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht.

Ein Eigentumsübergang an den zugrunde liegenden geistigen Eigentumsrechten erfolgt
nicht.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt:

Eine Einrichtung = eine Lizenz.

Die eingeräumte Lizenz berechtigt die jeweilige Einrichtung zur internen Nutzung der
bereitgestellten Inhalte.

(4) Zulässig sind insbesondere

• die Nutzung durch Mitarbeitende der Einrichtung,

• interne Ausdrucke,

• interne Vervielfältigungen,

• das Ausfüllen und Bearbeiten von Arbeitsmitteln,

• organisatorische Anpassungen innerhalb der Einrichtung,

soweit diese ausschließlich internen Zwecken dienen.

(5) Nicht zulässig sind insbesondere

• die Weitergabe an andere Einrichtungen,

• die Weitergabe an externe Berater,

• Veröffentlichung,

• Verkauf,

• Vermietung,

• Unterlizenzierung,

• öffentliche Bereitstellung,

• Entfernung von Urheberrechts- oder Markenhinweisen,

• das Anbringen eigener Logos oder Kennzeichnungen auf den bereitgestellten Vorlagen
in einer Weise, die den Eindruck eines eigenen Werkes vermittelt,

• die Weitergabe bearbeiteter Fassungen an Dritte außerhalb der lizenznehmenden
Einrichtung.

(6) Mehrere Einrichtungen desselben Trägers gelten grundsätzlich als eigenständige
Lizenznehmer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(7) Ein Anspruch auf zukünftige Aktualisierungen digitaler Produkte besteht nur, soweit
dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 11 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche von Umbruch-Pflege bereitgestellten Inhalte, Arbeitsmittel, Konzepte,
Fachpublikationen, Programme, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Videos,
Grafiken, Tabellen, Texte sowie sonstige Unterlagen sind – soweit gesetzlich möglich –
urheberrechtlich oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt.

(2) Dies gilt insbesondere für die von Umbruch-Pflege entwickelte Nordsternstrategie
(nachfolgend „Nordsternstrategie“) als Organisations- und Beratungskonzept sowie für
deren methodische Bestandteile, Arbeitsweisen und systematische Umsetzung.

(3) Mit dem Erwerb eines Produkts oder der Teilnahme an einer Leistung werden
ausschließlich die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte übertragen.

Weitergehende Rechte, insbesondere an Urheberrechten, Markenrechten oder
sonstigen gewerblichen Schutzrechten, werden nicht eingeräumt.

(4) Jegliche Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs bedarf der
vorherigen Zustimmung von Umbruch-Pflege.

(5) Die unberechtigte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche
Zugänglichmachung geschützter Inhalte kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen.

§ 12 Nutzung künstlicher Intelligenz

(1) Die von Umbruch-Pflege bereitgestellten Inhalte dürfen nicht dazu verwendet
werden,

• vollständige oder wesentliche Teile der Inhalte zum Training künstlicher Intelligenz
einzusetzen,

• digitale Produkte, Schulungsunterlagen oder sonstige bereitgestellte Materialien
systematisch in KI-Systeme einzuspeisen,

• die Nordsternstrategie oder wesentliche Bestandteile hiervon mithilfe künstlicher
Intelligenz zu rekonstruieren oder nachzubilden,

• auf Grundlage der bereitgestellten Inhalte konkurrierende Produkte,
Beratungsangebote, Schulungsunterlagen oder vergleichbare Leistungen zu entwickeln.

(2) Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben unberührt.

(3) Verstöße gegen die Bestimmungen dieses § 12 können die Geltendmachung
vertraglicher, urheberrechtlicher sowie weiterer gesetzlicher Ansprüche durch
Umbruch-Pflege nach sich ziehen.

§ 13 Gewährleistung

(1) Für sämtliche Leistungen und Produkte von Umbruch-Pflege gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
keine abweichenden Regelungen getroffen werden können.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Produkte und Leistungen nach Erhalt
beziehungsweise Durchführung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen
und erkennbare Mängel zeitnah anzuzeigen.

(3) Geringfügige Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich
beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

(4) Für digitale Produkte übernimmt Umbruch-Pflege keine Gewähr dafür, dass diese mit
sämtlichen Hard- oder Softwareumgebungen des Kunden kompatibel sind. Der Kunde
ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung
sicherzustellen.

§ 14 Haftung

(1) Umbruch-Pflege haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Umbruch-
Pflege nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine gesetzlich
zwingende Haftung besteht.

(4) Für Inhalte, Dateien oder sonstige Informationen, die Mitglieder innerhalb der
Community veröffentlichen, übernimmt Umbruch-Pflege keine Haftung. Verantwortlich
ist ausschließlich das jeweils veröffentlichende Mitglied.

(5) Umbruch-Pflege haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde
bereitgestellte Inhalte, Empfehlungen oder Arbeitsmittel nicht oder nur teilweise
umsetzt oder von den empfohlenen Vorgehensweisen abweicht.

(5) Soweit Printprodukte durch den beauftragten Druckdienstleister hergestellt werden,
bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Kann Umbruch-Pflege aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer,
von Umbruch-Pflege nicht zu vertretender Ereignisse Leistungen ganz oder teilweise
nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen
angemessen.

(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien,
behördliche Anordnungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Ausfälle von
Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen sowie vergleichbare Ereignisse
außerhalb des Einflussbereichs von Umbruch-Pflege.

(3) Umbruch-Pflege wird den Kunden über entsprechende Beeinträchtigungen
unverzüglich informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 16 Datenschutz

(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten
Datenschutzerklärung auf der Website von Umbruch-Pflege zu entnehmen.

(2) Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, ergänzt diese jedoch hinsichtlich der datenschutzrechtlichen
Informationspflichten.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von
Umbruch-Pflege.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.